1. Geltungsbereich
Diese Zusatzbedingungen gelten ergänzend zu den B2B-Rahmen-AGB für REMA Cloud, Kassensoftware, lokale Worker, Synchronisation, Auswertungen, Reservierung, digitale Speisekarte, Online-Bestellung und vereinbarte Supportleistungen.
2. Leistungsumfang und Änderungen
Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus Angebot, Bestellung und der bei Vertragsschluss veröffentlichten Leistungsbeschreibung. Module, Standorte, Kassenplätze, Datenquellen und Nutzerrechte können produktabhängig begrenzt sein.
REMA darf Dienste technisch weiterentwickeln, Sicherheitsupdates einspielen und Funktionen anpassen, solange die vereinbarte Kernfunktion nicht wesentlich entwertet wird. Bei einer wesentlichen dauerhaften Einschränkung erhält der Kunde eine angemessene Abhilfe oder ein Recht zur Beendigung des betroffenen Leistungsteils.
3. Verfügbarkeit und Support
REMA betreibt die Cloud-Dienste mit branchenüblicher Sorgfalt, schuldet ohne gesondertes Service Level Agreement jedoch keine bestimmte Mindestverfügbarkeit oder garantierte Reaktionszeit. Geplante Wartung, notwendige Sicherheitsmaßnahmen und Störungen außerhalb des Einflussbereichs von REMA können die Nutzung vorübergehend einschränken.
24/7-Erreichbarkeit, feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich in einem Angebot oder SLA vereinbart sind.
4. Mitwirkung und Sicherheit
- kompatible, sicher konfigurierte Geräte und eine ausreichende Internetverbindung bereitzustellen;
- Software- und Worker-Updates zeitnah zu installieren;
- Konten, Rollen, Passwörter, lokale Systeme und Netzwerke vor unbefugtem Zugriff zu schützen;
- Störungen mit den zur Analyse erforderlichen Informationen unverzüglich zu melden;
- eigene rechtliche Informations-, Steuer-, Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu erfüllen.
5. Kassen- und Steueranforderungen
Soweit REMA ausdrücklich TSE-, KassenSichV- oder Exportfunktionen als vereinbarte Eigenschaft beschreibt, stellt REMA die hierfür bezeichneten technischen Komponenten bereit. Die ordnungsgemäße Einrichtung, Stammdatenpflege, Bedienung, Belegausgabe, Verfahrensdokumentation und Erfüllung betriebsbezogener steuerlicher Pflichten bleiben Aufgabe des Kunden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Eine allgemeine Rechts- oder Steuerberatung ist nicht geschuldet. Der Kunde muss im Zweifel fachkundigen steuerlichen oder rechtlichen Rat einholen.
6. Worker, Synchronisation und Drittanbieter
Lokale Worker übertragen vereinbarte Kassen-, Journal- und Statusdaten an die REMA-Infrastruktur. Der Kunde sorgt dafür, dass der Worker auf dem vorgesehenen System ausgeführt werden darf und nicht durch lokale Sicherheitssoftware, Netzwerkrichtlinien oder Abschaltungen beeinträchtigt wird.
Drittanbieter-Schnittstellen können sich ändern oder entfallen. REMA informiert über wesentliche dauerhafte Auswirkungen und bemüht sich um eine zumutbare Alternative, schuldet jedoch nicht den unveränderten Fortbestand fremder Dienste.
7. Daten und Vertragsende
Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten oder aus seinen Systemen übertragenen Daten verantwortlich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag richtet sich nach dem AV-Vertrag.
Der Kunde soll erforderliche Exporte vor Vertragsende erstellen. REMA stellt vorhandene Kundendaten nach Vertragsende noch 30 Tage auf Anfrage in einem verfügbaren Standardformat bereit. Danach werden sie nach Maßgabe des AV-Vertrags gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.