1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Kontobedingungen gelten zwischen Lucas-Konstantin Reich, Königsborner Str. 40, 39175 Biederitz, Deutschland („REMA“) und jeder natürlichen Person, die ein REMA-Konto erstellt oder eine Einladung zu einer REMA-Organisation annimmt. Sie regeln ausschließlich die persönliche Kontonutzung. Ein entgeltlicher Vertrag über REMA-Produkte entsteht hierdurch nicht.
Entgeltliche Leistungen werden für eine Organisation gesondert durch eine vertretungsberechtigte Person auf Grundlage der B2B-AGB und der einschlägigen Zusatzbedingungen bestellt oder aktiviert.
2. Registrierung und Kontosicherheit
- Bei der Registrierung sind vollständige und zutreffende Angaben zu machen.
- Zugangsdaten sind geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen.
- Ein Konto darf nur durch die registrierte Person genutzt werden. Gemeinsame Sammelkonten sind nicht zulässig.
- Vermutete unbefugte Zugriffe oder der Verlust von Zugangsdaten sind REMA unverzüglich mitzuteilen.
3. Organisationszugriff
Zugriff auf Daten und Funktionen einer Organisation besteht nur im Umfang der von der Organisation vergebenen Rolle. Nutzer dürfen ausschließlich Daten abrufen, ändern oder exportieren, die sie für ihre berechtigte Tätigkeit benötigen.
Die Organisation kann Rollen ändern, Zugriffe entziehen oder Mitgliedschaften beenden. Nutzer müssen Weisungen der Organisation zur Kontonutzung und zum Datenschutz beachten.
4. Zulässige Nutzung und Sperre
- rechtswidrige, betrügerische oder missbräuchliche Nutzung;
- Umgehung von Zugriffsbeschränkungen oder Sicherheitsmaßnahmen;
- automatisierte Massenabfragen ohne ausdrückliche Freigabe;
- Übermittlung von Schadsoftware oder Störung der Dienste;
- Nutzung fremder personenbezogener Daten ohne Berechtigung.
REMA darf ein Konto bei konkretem Sicherheits-, Rechts- oder Missbrauchsverdacht nur vorübergehend und im erforderlichen, verhältnismäßigen Umfang sperren. Soweit der Zweck der Maßnahme nicht gefährdet wird, wird die betroffene Person über Grund, voraussichtliche Dauer und weitere Schritte informiert. Sie kann die Sperre über lucas@remakassen.com überprüfen lassen und geeignete Nachweise vorlegen. REMA überprüft fortdauernde Sperren regelmäßig und hebt sie unverzüglich auf, sobald der Grund entfällt oder eine mildere Maßnahme ausreicht.
5. Nutzungsrechte
REMA räumt der registrierten Person für die Dauer des Kontovertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und personengebundenes Recht ein, die Kontooberfläche und die zugehörige Dokumentation im Rahmen ihrer Organisationsberechtigungen bestimmungsgemäß zu nutzen. Rechte an REMA-Software, Kennzeichen und Dokumentation verbleiben, soweit sie bestehen, bei REMA oder den jeweiligen Rechteinhabern. Einschränkungen und Sperren sind nur nach den konkret geregelten Sperrgründen, verhältnismäßig und unter Beachtung der dort vorgesehenen Information und Überprüfung zulässig.
6. Beendigung
Die registrierte Person kann den persönlichen Kontovertrag jederzeit über lucas@remakassen.com beenden. Bestehen aktive Organisationsmitgliedschaften oder alleinige Inhaber- oder Administrationsfunktionen, weist REMA vor der Schließung auf die erforderliche Rollenübergabe hin und stellt einen Eskalationsweg bereit. Eine aktive Rolle darf die Beendigung nur für den zur sicheren Übergabe erforderlichen Zeitraum verzögern. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten verhindern die Kontobeendigung nicht; rechtmäßig aufzubewahrende Nachweise werden vom aktiven Konto getrennt. Die Organisation kann den Organisationszugriff jederzeit beenden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mit Wirksamwerden der Kontobeendigung enden persönliche Sitzungen und Zugriffsrechte. Organisationsverträge, Organisationsdaten und Rechte anderer berechtigter Nutzer bleiben unberührt. Die Entfernung eines Kontos oder einer Mitgliedschaft ist keine vollständige Löschung aller Daten, in denen die Person oder ihre Handlungen rechtmäßig dokumentiert sind; Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzinformation und dem jeweils anwendbaren Rechtsverhältnis.
7. Schlussbestimmungen
Neue Fassungen können für künftig geschlossene Kontoverträge verwendet werden. Für ein bestehendes Konto gilt die angenommene Fassung fort, bis eine Änderung wirksam vereinbart ist. Rein redaktionelle Korrekturen ohne Einfluss auf Rechte, Pflichten, Leistungsumfang oder Nutzungsmöglichkeiten werden dokumentiert, verändern den bestehenden Vertrag aber nicht. Inhaltliche Änderungen werden nur durch ausdrückliche Zustimmung wirksam, soweit zwingendes Recht nicht unmittelbar etwas anderes anordnet. Schweigen, bloße Weiternutzung oder eine Zugangssperre gelten nicht als Zustimmung.
Es gilt deutsches Recht. Ist die registrierte Person Verbraucher, entzieht ihr diese Rechtswahl nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts, soweit dieser Schutz ohne Rechtswahl anwendbar wäre. Diese Regel enthält keine Gerichtsstandsvereinbarung. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten und Rechte bei Änderungen digitaler Produkte bleiben unberührt.