1. Rolle von REMA
REMA stellt Restaurants und gastronomischen Betrieben technische Seiten für Reservierungen, digitale Speisekarten und Bestellungen bereit. REMA ist nicht Betreiber des ausgewählten Restaurants und wird nicht Vertragspartner der gastronomischen Leistung.
2. Vertrag mit dem Restaurant
Ein Vertrag über Reservierung, Speisen, Getränke, Lieferung, Abholung oder sonstige Restaurantleistungen kommt ausschließlich zwischen Gast und Restaurant nach den dort angezeigten Bedingungen zustande. Das Restaurant verantwortet Angebot, Verfügbarkeit, Preise, Pflichtinformationen, Allergene, Annahme, Erfüllung, Storno und Erstattung.
3. Reservierungen und Bestellungen
Eine Reservierung oder Bestellung kann je nach Einstellung des Restaurants zunächst als Anfrage eingehen oder unmittelbar bestätigt werden. Technische Eingangs-, Änderungs- und Stornonachrichten können per E-Mail versandt werden. Maßgeblich bleibt der vom Restaurant mitgeteilte Status.
4. Pflichten des Gastes
- Pflichtangaben müssen vollständig und zutreffend sein.
- Fremde Kontaktdaten dürfen nicht ohne Berechtigung verwendet werden.
- Falsche Reservierungen, automatisierte Massenanfragen und Störungen der Plattform sind untersagt.
- Allergien, Unverträglichkeiten und sonstige besondere Anforderungen müssen zusätzlich direkt mit dem Restaurant geklärt werden.
5. Verfügbarkeit und Missbrauch
REMA darf missbräuchliche oder sicherheitsgefährdende Anfragen blockieren. Die Verfügbarkeit der öffentlichen Seiten kann durch Wartung, Internet- oder Drittanbieter-Störungen vorübergehend eingeschränkt sein.
6. Verantwortlichkeit
Für die gastronomische Leistung und die vom Restaurant veröffentlichten Inhalte ist das Restaurant verantwortlich. REMA haftet für eigene Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.