REMA Hardware-Überlassungsbedingungen Fassung: 2026-08-17-r1 Stand: 17.08.2026 1. Geltungsbereich und Vertragsmodell Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den B2B-Rahmen-AGB für den REMA Kassenstarter. Die im Bestellsnapshot bezeichnete Kasse wird dem Kunden zunächst zeitweise überlassen; Zubehör mit ausdrücklich ausgewiesenem Kaufmodell bleibt davon getrennt. 2. Leistung und Entgelt Der Kassenstarter kostet einmalig 599,00 EUR netto und setzt die Bestellung von REMA Essential oder REMA Plus voraus. Die gewählte Gerätevariante, der Tarif, sämtliche Preise und der konkrete Leistungsumfang ergeben sich verbindlich aus der Bestellübersicht und dem unveränderlichen Bestellsnapshot. 3. Laufzeit und Kündigung Die anfängliche Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der Mindestlaufzeit. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um zwölf Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 4. Besitz und Eigentumsübergang Der Besitz geht mit Lieferung auf den Kunden über. REMA bleibt während der anfänglichen 24-monatigen Mindestlaufzeit Eigentümer der Kasse. Nach Ablauf dieser 24 Monate geht das Eigentum auf den Kunden über, sobald alle bis zum Ende der Mindestlaufzeit fälligen Beträge aus dem Startervertrag vollständig bezahlt sind. Entgelte einer anschließenden Vertragsverlängerung blockieren den Eigentumsübergang nicht. 5. Nutzung und Schutz Der Kunde behandelt die überlassene Kasse pfleglich, schützt sie vor unbefugtem Zugriff und meldet Verlust, erhebliche Beschädigung oder sicherheitsrelevante Störungen unverzüglich an support@remakassen.com. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor dem Eigentumsübergang ist unzulässig. 6. Mängel und Support Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte. REMA bleibt gegenüber dem Kunden Vertragspartner für die überlassene Hardware, auch wenn ein Lieferant unmittelbar an den Kunden versendet. Herstellergarantien gelten nur, wenn sie in der Bestellübersicht oder einer gesonderten Garantieerklärung ausgewiesen sind. 7. Vorzeitige Beendigung und Rückgabe Bei einer wirksamen außerordentlichen Beendigung vor dem Eigentumsübergang ist die Kasse binnen 14 Tagen auf Kosten des Kunden zurückzugeben. Bereits gezahlte 599,00 EUR werden nicht erstattet; bereits fällige Beträge bleiben geschuldet. Künftige Monatsentgelte werden nicht pauschal vollständig fällig. Schadensersatz richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen unter Anrechnung ersparter Aufwendungen.