Einleitung
Diese B2B-Rahmen-AGB bilden den rechtlichen Rahmen für entgeltliche Verträge zwischen REMA und seinen Geschäftskunden. Welche Leistungen geschuldet sind und welche zusätzlichen Bedingungen gelten, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Bestellung.
Je nach Leistungsumfang werden insbesondere die Zusatzbedingungen für REMA Cloud und Kassensysteme, Shop und Hardware oder REMA PAY sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag Bestandteil des Vertrags. Die bei der Annahme maßgeblichen Fassungen werden vor der Bestätigung ausgewiesen und dauerhaft im REMA-Rechtsarchiv bereitgestellt.
Die Zusatzbedingungen und weiteren rechtlichen Informationen sind hier abrufbar:
- Zusatzbedingungen für REMA Cloud und Kassensysteme
- Kaufbedingungen für Shop und Hardware
- Vermittlungsbedingungen für REMA PAY
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
- Konto-Nutzungsbedingungen
- Nutzungsbedingungen für Gäste
- Übersicht aller rechtlichen Dokumente
Nur die im jeweiligen Angebot, Checkout oder Aktivierungsdialog ausdrücklich ausgewiesenen Bedingungen werden Bestandteil des konkreten Vertrags.
Die Datenschutzerklärung ist eine Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten und keine Einwilligung.
Ein registriertes Benutzerkonto begründet allein noch keinen entgeltlichen Unternehmensvertrag. Die B2B-Bedingungen können für eine Organisation ausschließlich durch einen hierzu berechtigten Inhaber oder Administrator bei der Organisationsaktivierung oder Bestellung angenommen werden. Eingeladene Mitarbeitende schließen dadurch keinen Unternehmensvertrag im eigenen Namen.
Bitte lesen Sie diese Rahmen-AGB, das konkrete Angebot oder die Bestellung und alle für die ausgewählten Leistungen ausgewiesenen Zusatzbedingungen sorgfältig. Bei Widersprüchen gilt die in Abschnitt 2 geregelte Rangfolge.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertretungsbefugnis
Anbieter und Vertragspartner ist Lucas-Konstantin Reich, Königsborner Str. 40, 39175 Biederitz, Deutschland, E-Mail: lucas@remakassen.com („REMA“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“).
Die Person, die einen Vertrag für den Kunden abschließt, versichert, hierzu vertretungsberechtigt zu sein. Verbraucher sind nicht zur Bestellung entgeltlicher REMA-Leistungen berechtigt.
2. Vertragsbestandteile und Rangfolge
Individuelle Vereinbarungen und das konkrete Angebot oder die Bestellübersicht gehen diesen AGB vor. Danach gelten die produktspezifischen Zusatzbedingungen, diese Rahmen-AGB und ergänzend die Konto-Nutzungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch REMA in Textform.
3. Vertragsschluss
Darstellungen auf Webseiten und im Shop sind kein bindendes Angebot. Mit Absenden einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Aktivierung der Leistung oder bei einem zahlungspflichtigen Online-Checkout durch die von REMA verifizierte Zahlungsbestätigung zustande. Eine bloße technische Eingangs- oder Erfolgsseite stellt noch keine Annahme dar.
Der Kunde kann Eingaben vor Abgabe prüfen und korrigieren. Vertragssprache ist Deutsch. REMA speichert Bestell- und Vertragsdaten und stellt die bei Abschluss geltenden Bedingungen über dauerhafte Archivlinks in wiedergabefähiger Form bereit.
4. Leistungen
Umfang, Standorte, Nutzerzahlen, Module, Hardware, Einrichtung und Support ergeben sich aus Angebot oder Bestellung. REMA darf geeignete Erfüllungsgehilfen und technische Unterauftragnehmer einsetzen. Die datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung richtet sich nach dem gesonderten AV-Vertrag.
5. Preise, Steuern und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Einmalige Entgelte sind mit Vertragsschluss, wiederkehrende Entgelte monatlich im Voraus fällig. Abweichende Fälligkeiten im Angebot oder in der Rechnung gehen vor.
Zahlungen können über Stripe abgewickelt werden. Stripe dient dabei der Abrechnung von REMA-Produkten und ist nicht mit dem für Kartenzahlungen des Kunden eingesetzten REMA-PAY-Partner gleichzusetzen.
6. Zahlungsverzug und Sperre
Bei Zahlungsverzug mahnt REMA den offenen Betrag an und setzt eine Nachfrist von mindestens sieben Kalendertagen. Nach fruchtlosem Ablauf darf REMA betroffene entgeltliche Leistungen bis zur Zahlung sperren. Die Zahlungspflicht und gesetzliche Verzugsfolgen bleiben bestehen.
Eine sofortige Sperre ohne Nachfrist ist nur zulässig, wenn sie zur Abwehr konkreter Sicherheitsrisiken, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder wegen eines erheblichen Missbrauchs erforderlich ist.
7. Laufzeit und Kündigung
Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, beträgt die anfängliche Mindestvertragslaufzeit 24 Monate ab Leistungsbeginn. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres in Textform gekündigt wird. Diese ordentliche Kündigungsfrist gilt für beide Parteien.
Kündigungen sind mindestens per E-Mail an lucas@remakassen.com möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Preisanpassungen
REMA kann wiederkehrende Entgelte für einen folgenden Verlängerungszeitraum anpassen, wenn sich für die Leistung relevante Personal-, Infrastruktur-, Lizenz-, Energie- oder Beschaffungskosten verändern. Die Anpassung muss Kostensteigerungen und Kostensenkungen angemessen berücksichtigen.
REMA kündigt die neue Vergütung mindestens vier Monate vor Ende des laufenden Vertragsjahres in Textform an. Der Kunde kann den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen.
9. Nutzungsrechte und Kundeninhalte
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die bereitgestellten REMA-Dienste bestimmungsgemäß für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Weitergehende Rechte werden nicht übertragen.
An vom Kunden bereitgestellten Daten, Texten, Logos, Bildern und sonstigen Inhalten verbleiben die Rechte beim Kunden. Der Kunde räumt REMA die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein und gewährleistet, zur Bereitstellung berechtigt zu sein.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
11. Haftung
REMA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet REMA nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist dabei je Vertragsjahr auf die Nettoentgelte begrenzt, die für die betroffenen Leistungen in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt wurden oder bei kürzerer Vertragsdauer bis zum Ablauf der ersten zwölf Monate zu zahlen wären.
Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von REMA.
12. Änderungen
REMA kann diese AGB für künftige Verträge ändern. Änderungen laufender Verträge, die das vertragliche Gleichgewicht wesentlich berühren, werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung wirksam, soweit nicht eine gesetzliche Änderung zwingend umgesetzt werden muss oder eine klar geregelte Preisanpassung nach Abschnitt 8 vorliegt.
13. Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von REMA Gerichtsstand. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.